Unsere Grundposition

Plakat: Stuttgart 21 sofort stoppen!

Oben bleiben -  „Stuttgart 21“ verhindern

Die neue Landesregierung macht jetzt „Kassensturz“, prüft also, wie viel Geld vorhanden ist und wofür es ausgegeben werden soll. Nicht in Frage gestellt werden von Grünen und SPD die von der Mappus-Regierung zugesagten ca. 1,7 Milliarden Euro Steuergelder für die Hochgeschwindigkeitsstrecke und das Milliardengrab Stuttgart 21.

Der Koalitionsvertrag akzeptiert den in der Geißler-Schlichtung vorgesehenen Stresstest: der neue Bahnhof muss in Hochbelastungszeiten 30 % mehr Leistung erbringen und darf nicht mehr als 4,5 Milliarden Euro kosten, andernfalls beteiligt sich das Land nicht an den Mehrkosten. Sollte der „Stresstest“ die Deutsche Bahn nicht zur Aufgabe des Projekts bewegen, soll eine Volksabstimmung nach § 60 Abs. 3 der Landesverfassung durchgeführt werden. Nach der geltenden Verfassung ist die Volksabstimmung allerdings nicht rechtskräftig, wenn nicht mindestens ein Drittel aller Wahlberechtigten für den Ausstieg aus „Stuttgart 21“ stimmt. Das bedeutet, dass sich bei knappen Mehrheitsverhältnissen bis zu zwei Drittel der Wahlberechtigten an der Volksabstimmung beteiligen müssten. Ein solches Quorum ist in den Landesverfassungen anderer Bundesländer kaum anzutreffen und wurde in der Geschichte Baden-Württembergs auch noch niemals erreicht. Deshalb haben beide Koalitionsparteien vor der Wahl auch eine Abschaffung des Quorums gefordert, also eine Verfassungsänderung. Die ist aber aufgrund der Blockadehaltung der CDU vorerst nicht durchsetzbar. Weil die Volksabstimmung wegen des zu hohen Quorums voraussichtlich nicht rechtskräftig sein wird, droht ein Demokratie-Desaster.

Die LINKE in Baden-Württemberg ist ein aktives Mitglied im Aktionsbündnis gegen „Stuttgart 21“. Wir werden den Widerstand gegen dieses unsinnige Großprojekt weiterhin unterstützen und fordern von der Landesregierung:

Nach wie vor fordert die LINKE eine Volksbefragung der Bevölkerung in der Region Stuttgart zu „Stuttgart 21“, deren Ergebnis die Landesregierung als verbindlich akzeptieren muss. Schließlich betrifft es die in der Region Stuttgart wohnenden Menschen am meisten.

Wenn eine landesweite Volksabstimmung erfolgt und diese – wie zu erwarten – das Quorum verfehlt und deshalb ungültig sein wird, muss der Landtag über den Ausstieg aus Stuttgart 21 selbst abstimmen. Echte Demokraten werden dann die Mehrheitsmeinung der Abstimmenden beim Volksentscheid respektieren, unabhängig vom Erreichen eines Quorums, und im Landtag ihre Stimme entsprechend abgeben. Wir fordern von SPD und Grünen, sich vor der Volksabstimmung verbindlich darauf zu verpflichten, so zu verfahren und dann im Landtag geschlossen entsprechend dem sich beim Volksentscheid ergebenden Mehrheitswillen abzustimmen.

Unverzüglich sollten die Bestimmungen in der Gemeindeordnung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden so angepasst werden, dass ein Bürgerentscheid in der Stadt Stuttgart zum Rückzug der Stadt aus dem Projekt möglich wird.

Wir fordern, dass nicht Milliarden Euro für Stuttgart 21 verpulvert werden. Denn sie werden dringend für bessere Schulen, eine bessere soziale Versorgung der Bevölkerung und andere Infrastrukturprojekte im ganzen Land, wie z.B. die Rheintalbahn, benötigt. Ein modernisierter Kopfbahnhof für Stuttgart verursacht deutlich geringere Kosten und kann die Aufgaben eines modernen Bahnhofs besser als „Stuttgart 21“ erfüllen, wie die Kopfbahnhöfe z.B. in München Frankfurt/Main und Leipzig zeigen.

Bundeskanzlerin Merkel hat vor der Landtagswahl spekuliert, dass die erwarteten Mehrkosten für Stuttgart 21 auch vom Bund übernommen werden könnten, um das umstrittene Projekt doch noch zu retten. Die Bundestagsfraktion der LINKEN hat daraufhin im Bundestag gefordert, dass auch der Bund keine weiteren Gelder zuschießen darf. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich dieser Forderung anschließt.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, die notwendige Verfassungsänderung zur Ermöglichung von gültigen Volksabstimmungen auch gegen den Willen der CDU nach § 64 Abs. 3 der Landesverfassung durchzusetzen.  Das ist mittelfristig durch einen Volksentscheid über die Verfassungsänderung möglich, am besten terminlich gekoppelt mit der nächsten Bundestagswahl.

DIE LINKE fordert die Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner/innen und Amnestie für die bereits Verurteilten.

DIE LINKE hat am 21.9.2010 einen ausführlichen Antrag zum Thema im Bundestag eingereicht. Sie finden ihn unter http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/19078_1702914.pdf

2 Kommentare zu „Unsere Grundposition”

  • Peter Nobbe sagt:

    In Medien kommt immer wieder, wenn es um Stuttgart21 geht, auch der Begriff das Volk. Wenn es wieder zu Demonstrationen kommt, dann sollte das Volk laut kundtun, das sie das Volk sind. es ihr Wille ist. Dies wäre bei weitem ehrlicher wäre, als bei den sogenannten Montagsdemonstrationen in Leipzig.
    Peter Nobbe

  • Anita Künstle sagt:

    Wenn ich richtig über das neue Demonstrationsrecht informiert bin sieht dies in Zukunft wie folt aus:
    Ab 500 Teilnehmer Pro 50 Personen einen Ordner abstellen, Liste mit Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Handynummern der Ordnungskrfte einen Tag vor Demobeginn dem Ortdnungsamt vorlegen usw.

    Was sind wir fr ein Staat geworden…..

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